Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir beraten und unterstützen Sie. Wer ist verpflichtet?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordern sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung. Dies gilt für alle Arbeitgeberbetriebe, auch für Lehrbetriebe und mitarbeitende Familienangehörige mit Arbeitsvertrag ab einem Mitarbeiter. In der Land- und Forstwirtschaft wird dies unter den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG 1.2) geregelt.
1. Unternehmermodell (LUV) in Zusammenarbeit mit der SVLFG
Das Unternehmermodell kann für Betriebe bis zu 20 Mitarbeitern durchgeführt werden. Bei größeren Betrieben muss eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich bestellt werden. Der Unternehmer selbst oder eine vom Unternehmer bestimmte Person nimmt am LUV-Modell teil. Er übernimmt im Unternehmen damit die Verantwortung, die gesetzlichen Anforderungen und Anwendungen zum Arbeitsschutz umzusetzen und zu überwachen.
Ihre Ausbildung und Aufgaben
Eine Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit des Maschinenrings ist jederzeit möglich!
2. Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Maschinenring stellt für Ihr Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bereit. Dabei ist die Unternehmensgröße unerheblich. Jedoch gilt dafür ab 20 Mitarbeitern in landwirtschaftlichen Unternehmen, sowie 20 Mitarbeitern im Gartenbau, eine gesetzliche Vorschrift. Der Unternehmer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die Beratung bei allen gesetzlichen Aufgaben und Anforderungen zur Arbeitssicherheit, die in Ihrem Unternehmen berücksichtigt und erfüllt werden müssen.
Unsere Leistungen dazu:
Wir übernehmen auf Wunsch Teilleistungen oder alle Aufgaben. Für weitere Informationen können Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle informieren.