Betriebs- und Haushaltshilfe

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Betriebs- und Haushaltshilfe wird vorrangig im sozialen Bereich bei Krankheit, Kur und Unfall geleistet.

Ob im Notfall oder geplant – Ihr Maschinenring ist für Sie da!

Unsere Unterstützung

Der Betrieb muss laufen! Erntezeit, Stallarbeiten und Haushalt nehmen keine Rücksicht auf Ausfälle durch Krankheit oder Unfall, und diese kommen selten mit Vorankündigung. Plötzlich ist es passiert. Jetzt kommt es auf schnelle Hilfe an. Ein Anruf genügt und Sie erhalten kurzfristig professionelle Hilfe.


• Bei der Betriebshilfe umfasst das Einsatzspektrum alle Stall-, Hof- und Feldarbeiten.

• Die Haushaltshilfe umfasst Haushaltsführung und Kinderbetreuung.


Der Maschinenring übernimmt die Abrechnung

Zum 01.10.2006 hat der Landesverband der Maschinenringe (LMR) in Niedersachsen einen Vertrag mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geschlossen, der die Abrechnung der Betriebshelfer des Maschinenringes (MR) neu regelt.

Erläuterung Soziale Betriebshilfeeinsätze

Der Maschinenring rechnet die erbrachte Leistung für Mitglieder direkt mit der SVLFG ab. Der Landwirt braucht, jedoch nur bei Betriebshelfern des MR, keine Zuzahlung für die von der SVLFG genehmigten Stunden mehr zu leisten. Ausgenommen sind die BG-Fälle. Hier wird von der SVLFG eine Zuzahlung von 10 € pro Tag in Rechnung gestellt. Für selbst beschaffte Ersatzkräfte zahlt die SVLFG weiterhin 11,75 € pro Stunde und erstattet zudem keine Fahrtkosten. Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der SVLFG mit dem Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen und die Satzung des MR Nordwest, unter Beachtung folgender Punkte:

Der Betriebshilfeeinsatz muss spätestens am ersten Einsatztag vom Maschinenring bei der SVLFG gemeldet werden, eine rückwirkende Meldung ist keinesfalls möglich!

Der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der SVLFG vorliegen. Die SVLFG erstattet maximal die im Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe beantragten Stunden. Darüber hinaus entstandene Kosten muss der Betrieb selbst erstatten.

Der ausgefüllte Arbeitsnachweis (Stundenzettel) der SVLFG muss mit der MR-Rechnung des Betriebshelfers direkt zur Geschäftsstelle des Maschinenringes geschickt werden, um Verzögerungen in der Abrechnung zu vermeiden.

Anträge und Hinweise zur Betriebs- und Haushaltshilfe finden Sie unter folgendem Link: Formulare: Betriebs- und Haushaltshilfe

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