Skip to main content
  • Betriebshilfe
  • Haushaltshilfe
  • Maschinenvermittlung
  • Mietschlepper
  • Nährstoffbörse
  • Beratung
  • Einkaufsvorteile

Lagerraum für Wirtschaftsdünger schaffen, aber wie?

Gülle-, Gärrest- und Festmistlagerstätten.

Für Stallanlagen, Biogasanlagen und Geflügelmäster sucht der Maschinenring Güllebehälter und Mistlagerstätten. Durch die Aufnahme von Wirtschaftsdünger kann der aufnehmende Betrieb sein Düngerkonto wesentlich entlasten.

Der Wirtschaftsdünger kann in der Ausbringungsverbotszeit zu günstigeren Konditionen durch den aufnehmenden Betrieb bezogen werden, wenn dieser nur ausreichend Lagerkapazität zur Verfügung stellen kann. Im Gegensatz zu den in der Vegetationszeit fälligen Transportpreisen kann der Preis zum Winter um 2,00€ bis 2,50€ für Güllen und Gärreste günstiger ausfallen. Bei Festmist aus Geflügelställen sind ebenfalls Preisabschläge in ähnlicher Höhe zu erwarten, wenn Lagerfläche in der Ausbringungsverbotszeit zur Verfügung gestellt wird. 

Baukosten für ein Erdbecken in einem aufnehmenden Betrieb, soweit genehmigungsfähig 3)

Investitionsvolumen: 52.000 € ( 3000 m3 á 17,33 €/m3) 1)  
Jährliche Kosten (25 J. Abschreibung; 6% Zins, WF = 0,078) 4.056,00 € / Jahr
Unterhaltung und Versicherung (1,5% / Jahr) 221,76 € / Jahr
Jährlich Gesamtkosten zusätzlichen Lagerraumes 4.277,76 € / Jahr
1,43 €/m3 u. Jahr

1) Durchschnittl. Baukosten inklusive 19 % Mehrwertsteuer für einen Folienbehälter nach Anfragen der MR Nordwest e.V.

3) In einigen Landkreisen in unserem Ringgebiet werden Genehmigungen erteilt.

Endlagerkosten für Stallanlagen sowie Biogasanlagen

Investitionsvolumen: 14.784 € (264 m3 á 56,00 € / m3) 2)  
Jährliche Kosten (25 J. Abschreibung; 6% Zins, WF = 0,078) 1.153,15 € / Jahr
Unterhaltung und Versicherung (1,5% / Jahr) 221,76 € / Jahr
Jährlich Gesamtkosten zusätzlichen Lagerraumes 1.374,91 € / Jahr
5,20 €/m3 u. Jahr

LWK Niedersachsen Hilmar Gerdes 25.06.2009 2)

2) Durchschnittl. Baukosten für einen massiven Behälter ohne Mehrwertsteuer nach Richtpreisen der LWK Niedersachsen.

Das Beispiel stammt aus dem Blaubuch für ein zusätzliches Lager.
Die Kosten sind vom Januar diesen Jahres und damit ziemlich aktuell.
Als Richtwert könnte man also 5 €/m³ und Jahr für massive Behälter annehmen. 

Die Beispiele zeigen deutlich, dass es sich für den Aufnehmer lohnt in Lagerraum zu investieren. So kann er sein Düngekonto wesentlich entlasten und ist auf der sicheren Seite wenn im Frühjahr die Nachfrage nach Gülle und Festmist ansteigt. Für den Abgeber lohnt es sich ebenfalls, sich frühzeitig nach Aufnehmern umzusehen mit denen er feste Pachtverträge über mindestens drei Jahre abschließt, damit er die Baukosten an der Anlage senken kann, um die frei werdenden Mittel in andere, betriebswirtschaftlich sinnvolle, Aktivitäten zu investieren.

Festmist

Bei der Lagerung von Festmist verhält es sich für Aufnehmer und Abgeber ähnlich. Soweit der Mist über eine Trockensubstanz von 25 % und mehr verfügt und mit wesentlichen Anteilen Stroh durchsetzt ist, kann er bis zu einem halben Jahr auf dem Feld gelagert werden, soweit keine Auswaschung in Oberflächengewässer erfolgen kann. Dieses kann unterstützt werden durch eine Strohmatte unter dem zu lagernden Mist und durch eine regendichte Abdeckung des Lagers bis zur Ausbringung. In Baugenehmigungsverfahren für Stallanlagen wird der Nachweis eines Lagerplatzes verlangt, auch hier kann über die Schaffung von Lagermöglichkeiten beim Aufnehmer Lagerraum wirtschaftlicher zur Verfügung gestellt werden, als durch den Bau einer kleinen Platte beim Stall (Abgeber).

Fazit

Es ist in jedem Fall sinnvoll über Alternativen in der Lagerung und Verwertung von Wirtschaftsdüngern nachzudenken. Jeder Landwirt der unternehmerisch denkt muß die Entscheidung nicht nur kalkulieren sondern auch betriebsindividuell prüfen, welche Variante er wählt. Sollten Sie zu der Überzeugung kommen, dass Sie die Wirtschaftsdünger abgeben wollen oder als Aufnehmer von dem Einkauf günstiger Nährstoffträger, die nicht nur N,P und K mitbringen, profitieren möchten, setzen Sie sich mit unserem Büro in Verbindung. 

Ansprechpartner:

  • Gerhard Oldemeinen 04944 / 947214
  • Wilfried Geerdes 04944 / 947215

Wir bieten Ihnen: 

  • Abgabeverträge Wirtschaftsdünger als Lieferverträge
  • Abnahmeverträge mit regelmäßiger Belieferung
  • Vermittlung von Nachweisflächen in Baugenehmigungsverfahren (Optionsverträge)
  • Berechnung der Düngeverordnung für Ihren Betrieb
  • Lieferscheinverfahren für den ordnungsgemäßen Nachweis von Wirtschaftsdüngerlieferungen
  • Berechnung des Qualifizierten Flächennachweises zur Aufnahme von Wirtschaftsdüngern
  • Vermittlung von Lagermöglichkeiten innerhalb unserer Mitgliedschaft zur Senkung der Baukosten für Stallbauten und Biogasanlagen